Hinweisgeber*innensystem

Die 2019 vom Europäischen Rat beschlossene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie) wurde kürzlich in Österreich mit dem Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt und verpflichtet unser Unternehmen, einen internen Meldekanal einzurichten.

Dieser bietet Mitarbeitenden und Dritten die Möglichkeit, Verstöße wie Betrug oder Korruption sowie weitere Fehlverhalten im Unternehmen zu melden. Der als Hinweisgeber*innen-Plattform bezeichnete Meldekanal gewährleistet einen einfachen, vertraulichen und transparenten Meldeprozess und schützt Hinweisgeber*innen.

Für unser Unternehmen wurde eine externe Ombudsstelle bei der Firma O.P.P. Compliance GmbH mit Sitz in Wels eingerichtet. O.P.P. fungiert als neutrale und unabhängige Stelle, bei der sowohl telefonisch als auch schriftlich über die Webseite www.meinhinweis.at/ombudsstelle (auch anonym) Hinweise abgegeben werden können. Ihr Anliegen wird von Personen, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier: https://www.meinhinweis.at/vg_faq/